U6-Untersuchung – 10. bis 12. Lebensmonat

0-12 Monate 20.09.2024

Ihr Kind ist nun schon fast ein Jahr alt und wird mit rasender Geschwindigkeit immer eigenständiger: Wie sieht die altersgerechte Entwicklung aus?

U6
© BZgA

Zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat findet die sechste Früherkennungsuntersuchung statt. Ihr Kind hat mittlerweile seinen Bewegungsraum enorm ausgedehnt und viele neue Fähigkeiten entwickelt. Sollten Sie selbst auch nur leise Zweifel an der altersgerechten Entwicklung Ihres Kindes haben, teilen Sie das Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt deutlich mit. Als Eltern sind Sie Experten Ihres Kindes!

Die Themen der U6

Die Ärztin oder der Arzt schaut nun vor allem, was Ihr Kind schon alles kann. Auf mögliche Entwicklungsverzögerungen wird hierbei besonders geachtet, damit bei Bedarf frühzeitig gefördert oder behandelt werden kann. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U6 für Sie zusammengefasst:

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U6 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt schaut, wie beweglich Ihr Kind ist und wie es seinen Körper beherrscht. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit Ihnen Themen wie die Ernährung Ihres Kindes und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die Förderung der Sprachentwicklung sind weitere Themen, ebenso die Rachitisprophylaxe mittels Vitamin D und Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Sie erhalten von der Ärztin oder dem Arzt Hinweise zur kindlichen Mundhygiene. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind.

Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).

Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2023

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Impfungen – Grundimmunisierung geschafft?

Bei diesem Termin wird das Impfprogramm fortgesetzt. Mit der dritten Teilimpfung wird die sogenannte Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hib, Hepatitis B, Kinderlähmung und Pneumokokken nun abgeschlossen.

Als weitere Impfungen stehen die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie die einmalige Impfung gegen Meningokokken C an, die nach den Empfehlungen so früh wie möglich nach dem vollendeten zwölften Lebensmonat durchgeführt werden sollte. Für einen Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist eine zweite Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen notwendig. Am besten vereinbaren Sie gleich die Zusatztermine für die noch anstehenden Impfungen.

Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.

Zur U-Untersuchung mitbringen

Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.