U5-Untersuchung – 6. bis 7. Lebensmonat

0-12 Monate 20.09.2024

Das Baby ist jetzt ein halbes Jahr alt und wird zusehends beweglicher. Bei der U5 steht der körperliche Entwicklungsstand im Mittelpunkt der Untersuchung.

U5
© BZgA

Die fünfte Früherkennungsuntersuchung findet zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat statt. Seit der letzten Untersuchung hat Ihr Baby enorm viel dazugelernt. Es kann nun gezielt nach Dingen in seiner Reichweite greifen und wird zusehends beweglicher. Vielleicht erhält es schon seine ersten Breimahlzeiten und hat bereits zu zahnen begonnen.

Die Themen der U5

Bei der U5 wird Ihr Kind erneut körperlich untersucht, und seine Entwicklungsschritte werden gemeinsam mit Ihnen angeschaut. Die Förderung und Erhaltung der Zahngesundheit Ihres Kindes ist auch ein wichtiges Thema. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U5 für Sie zusammengefasst:

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U5 insbesondere darauf, ob es bei Ihrem Baby Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen oder -risiken gibt. Ihr Baby wird körperlich untersucht. Um Hinweise auf Sehstörungen zu bekommen, werden zur Untersuchung der Augen bestimmte Tests durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt beobachtet, wie beweglich Ihr Baby ist und wie es seinen Körper beherrscht. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Baby.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Außerdem spricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen über Themen wie die Ernährung und Verdauung Ihres Babys sowie über Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes. Sehr wichtig ist das Gespräch über Unfallverhütung, Ihr Verhalten, wenn das Baby schreit, und die Vermeidung von Schlafstörungen. Die Förderung der Sprachentwicklung ist ein weiteres Thema. Weiterhin werden die Rachitisprophylaxe mittels Vitamin D und die Kariesprophylaxe mittels Fluorid besprochen. Sie erhalten von der Ärztin oder dem Arzt Rat zur kindlichen Mundhygiene.

Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühen Hilfen). Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind.

Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2023

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Impfungen – Schutz vor Infektionskrankheiten

Der Impfstatus Ihres Kindes wird überprüft, und fehlende Impfungen werden nachgeholt.

Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.

Zur U-Untersuchung mitbringen

Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.