Feuerwerk – ganz schön gefährlich
Gerade auf Kinder üben Feuerwerke eine große Faszination aus. Die Gefahren von Böllern, Knallfröschen oder Raketen kennen sie oft nicht. Worauf zu achten ist, damit nichts passiert.
Nicht nur an Silvester werden Feuerwerkskörper abgeschossen, auch manches Stadtfest möchte auf dieses Spektakel nicht verzichten. Mit einer behördlichen Genehmigung können übers Jahr hinweg auch private Feuerwerke veranstaltet werden. Ab 12 Jahren dürfen Kinder sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 wie Knallerbsen, Tischfeuerwerk oder auch Wunderkerzen selbst erwerben und in geschlossenen Räumen verwenden.
Je jünger ein Kind ist, desto weniger weiß es um die Gefahren, die auch von sogenanntem Kinder- oder Jugendfeuerwerk ausgehen. Ganz zu schweigen von Krachern und Raketen, die mit Sprengstoff funktionieren. Kinder müssen erst ein Gefahrenbewusstsein entwickeln, um Risiken rechtzeitig einschätzen zu können.
Und bei Feuerwerken ist die Verletzungsgefahr gerade für Kinder und Jugendliche sehr hoch. Über 200 Kinder müssen alljährlich mit schwersten Verletzungen, meist Verbrennungen, im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere kleine Kinder, Säuglinge sowieso, können bei der Knallerei einen riesigen Schreck bekommen, ihre empfindlichen Ohren können durch den Lärm einen Schaden (Knalltrauma) davontragen. Dass die folgenden Rauch- und Feinstaubschwaden ungesund sind, kann sich jeder vorstellen.
Überlegen Sie es sich also gut, ob Sie tatsächlich bei der Feuerspektakel mitmachen oder sich mit Kindern in der Nähe eines Feuerwerks als Zuschauer aufhalten wollen. Es gibt kein vollkommen ungefährliches Feuerwerk. Sprechen Sie mit den Kindern rechtzeitig über die Vorsichtsmaßnahmen bei einem Feuerwerk. Bereiten Sie die Kleinen auf das bunte und sehr laute Spektakel vor.
Was vor dem Feuerwerk zu beachten ist
Wenn Sie selbst ein Feuerwerk planen, bei dem Kinder zuschauen oder vielleicht auch mitmachen, achten Sie besonders darauf:
- Kaufen Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper (F1 oder F2) mit CE-Kennzeichnung und einem Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): BAM-PI zusammen mit einer Kombination aus vier Zahlen – z. B. 0589-F2-1234.
- Feuerwerkskörper ohne Prüfsiegel sind nicht erlaubt und können besonders gefährlich sein.
- Kinder und Jugendliche ab 12 dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I (F1) kaufen und diese nur unter Aufsicht benutzen. Dazu gehören Wunderkerzen, Knallbonbons und Tischfeuerwerk wie Fontänen.
- Je jünger die beteiligten Kinder sind, desto vorsichtiger sollten Sie sein.
- Feuerwerkskörper für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Löschmittel (z. B. Eimer oder Gießkanne mit Wasser) bereithalten.
Beim Feuerwerk vorsichtig sein
- Alle brennbaren Gegenstände wie Tischdecken, Papierservietten, Gardinen sind auch bei Kleinstfeuerwerken in sicherer Entfernung.
- Eine nicht brennbare Unterlage benutzen.
- Kindern sollten weder in einem Raum noch draußen mit Feuerwerk allein gelassen werden.
- Große Feuerwerke sollten von einem sicheren, lärmgeschützten Platz hinter einem geschlossenen Fenster mit Kindern angeschaut werden.
- Sollte es sehr laut werden, schützen Ohrstöpsel die empfindlichen Ohren.
- Beruhigen und trösten Sie ängstliche Kinder.
- Achten Sie draußen auf einen großen Abstand zwischen Kind und Feuerwerk.
- Halten Sie sich streng an die Bedienungsanleitung und alle Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie selbst Böller, Kracher oder Raketen zünden.
Nach dem Feuerwerk rasch aufräumen
- Sorgen Sie für frische Luft im Raum nach einem Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen.
- Abgebrannte Wunderkerzen sind giftig.
- Achten Sie auf Blindgänger und sammeln Sie die Feuerwerksreste rasch ein, bevor sich Kinder daran zu schaffen machen.
- Sprechen Sie mit den Kindern über das erlebte Feuerwerk – nicht nur, wenn ein Kind Angst bekommen hat.
Kleiner Tipp:
Basteln Sie mit den Kinder zusammen völlig ungefährliche Knallbonbons aus Toilettenpapier-Rollen mit Konfetti und Glitzersternen. Anleitungen dazu finden Sie bei den Linktipps.