Impfen – der beste Schutz vor schweren Infektionskrankheiten

0-6 Jahre 19.12.2024

Auch wenn viele schwere Infektionskrankheiten bei uns selten geworden sind, stellen die Erreger immer noch eine ernsthafte Bedrohung dar. Impfen ist hier der beste Schutz.

Kind spritzt seinen Teddy mit einer Spielzeugspritze
© mauritius images / Cultura

Die Erreger gefährlicher ansteckender Krankheiten gibt es immer noch

Manche Eltern stellen sich die Frage, warum sie ihre Kinder überhaupt gegen Erkrankungen wie Diphterie, Tetanus oder Kinderlähmung impfen lassen sollen, die in Deutschland nur selten oder gar nicht mehr vorkommen. Was umfassenden Impfprogrammen und verbesserten hygienischen Verhältnissen in Europa zu verdanken ist. Doch viele Krankheiten sind in anderen Ländern noch weit verbreitet, weil es die Erreger dieser Krankheiten immer noch gibt. Je mehr Menschen bei uns ungeschützt sind, umso leichter können sie sich hier vor allem unter ungeschützten Kindern wieder ausbreiten.

Beispiel Kinderlähmung (Polio): In Deutschland trat der letzte Fall von Kinderlähmung 1992 (importiert) auf, seit 2002 gilt die Kinderlähmung in ganz Europa als ausgerottet. Trotzdem sind Impfungen gegen Kinderlähmung auch heute noch notwendig, denn in einigen Ländern der WHO-Region „Naher Osten“ kommt sie weiterhin noch vor und kann durch Reisende jederzeit auch wieder nach Deutschland gebracht werden.

Gut zu wissen

Polioviren im Abwasser
In letzter Zeit wurde über Nachweise von Polioviren im Abwasser an unterschiedlichen Orten in Deutschland berichtet.
Im BZgA-Portal impfen-info.de finden Sie weitere Informationen zu 
Polioviren im Abwasser.

Warum ein Impfschutz ohne Alternative ist

Impfungen gegen Infektionskrankheiten, die schwer verlaufen können und nicht immer folgenlos ausheilen, wie zum Beispiel Kinderlähmung, Keuchhusten, Diphtherie, Masern oder Wundstarrkrampf, sind sinnvoll und wichtig, auch wenn sie dank der Impfungen in Europa recht selten geworden sind. Denn im Zeitalter von häufigen und weiten Reisen können auch Krankheiten, die bei uns selten geworden sind, nach wie vor zu einer ernsthaften Bedrohung für die Gesundheit des Kindes werden: Nicht geimpfte Kinder und Erwachsene können sich damit anstecken und die Erreger auf weitere ungeschützte Personen übertragen. Bei manchen Krankheiten, zum Beispiel Röteln, erkrankt nicht jeder nach Ansteckung, sodass die Erreger unbemerkt übertragen werden können.

Einige Eltern gehen davon aus, dass Infektionskrankheiten mit den Mitteln der modernen Medizin einfach und schnell zu behandeln sind. Aber wer sich mit einer Infektionskrankheit wie Masern ansteckt, läuft Gefahr, dass Folgeschäden zurückbleiben. Medikamente können nämlich nur die Symptome, wie Fieber, unterdrücken, nicht aber den Masern-Erreger, ein Virus, bekämpfen. Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündungen und sehr selten auch tödliche Verläufe können dann als Folge von Masern nicht immer verhindert werden.

Woher die Impfempfehlungen stammen

Die Impfempfehlungen werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen, einer unabhängigen Kommission von Fachleuten. Der Sinn und Nutzen der Impfungen wird jeweils nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sorgfältig abgewogen und beurteilt. Die empfohlenen Impfungen richten sich nur gegen solche Krankheiten, die schwer verlaufen können und nicht immer folgenlos ausheilen.

Die Kosten der von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von der gesetzlichen und bei entsprechendem Tarif auch von der privaten Krankenkasse übernommen.

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Ausführliche Informationen zu den durch Impfen vermeidbaren Infektionskrankheiten im Kindesalter – Krankheitsbilder, Verlauf und Schutz – finden Sie im Themenportal der BZgA rund um das Thema Impfen unter www.impfen-info.de.  

Über die aufgeführten Links gelangen Sie sofort zu den gewünschten Informationen im Impfportal der BZgA:

» Coronavirus SARS-CoV-2
» Diphtherie
» FSME
» Grippe
» Hepatitis B
» Hib (Haemophilus influenzae Typ-B)
» Keuchhusten (Pertussis)
» Masern
» Meningokokken
» Mumps
» Pneumokokken
» Polio (Kinderlähmung)
» Rotaviren
» Röteln
» Tetanus (Wundstarrkrampf)
» Windpocken (Varizellen)
» Kombinationsimpfstoffe
» RSV-Prophylaxe

Sie haben Fragen zum Impfen und zu den impfbaren Infektionskrankheiten? Wenden Sie sich bitte direkt an das Team des Impfportals. » zu Fragen und Antworten

So wird ein vollständiger Impfschutz aufgebaut

Soll der Körper ausreichend Antikörper bilden, muss er in mehreren Einheiten „trainiert“ werden. Ein zuverlässiger Impfschutz ist deshalb erst erreicht, wenn alle Teilimpfungen in bestimmten zeitlichen Abständen durchgeführt worden sind. Die Termine sind im Impfkalender festgelegt. Sollten Sie eine Impfung versäumt haben, kann diese jedoch jederzeit nachgeholt werden.

Die sogenannte Grundimmunisierung, das heißt der Aufbau eines vollständigen Impfschutzes bei Säuglingen und Kleinkindern, sollte ab dem Alter von 6 Wochen beginnen und mit dem 15. Lebensmonat abgeschlossen sein.

Bei einigen Impfungen hält der Schutz ein Leben lang, bei anderen muss er auch im Erwachsenenalter noch einmal (Keuchhusten) oder regelmäßig (Tetanus und Diphterie) aufgefrischt werden. Die Tetanus-Erkrankung (Wundstarrkrampf) ist eine nicht selten tödlich verlaufende Infektion, welche durch regelmäßige Auffrischungsimpfungen, alle zehn Jahre, sicher verhindert werden kann. Für alle Auffrischungsimpfungen gibt es zeitliche Richtwerte und Impfpläne. Bei speziellen Fragestellungen kann auch über eine Blutuntersuchung geklärt werden, ob eine Auffrischungsimpfung notwendig ist oder nicht. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an Ihren eigenen und den Impfschutz von Geschwisterkindern.

Zum Teil fallen die Impftermine mit den U-Untersuchungen zusammen, zum Teil müssen sie extra mit der ärztlichen Praxis vereinbart werden. Auf jeden Fall wird der Impfstatus Ihres Kindes im Rahmen des Früherkennungsprogramms U1–U9 bis hin zur Jugenduntersuchung J1 überprüft. Die genauen Impftermine sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin absprechen.

Das Masernschutzgesetz

Für die Impfung gegen Masern gilt eine gesetzliche Regelung, die für Eltern und Erziehungsberechtigte im Wesentlichen folgendes bedeutet: Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie z. B. Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule eine Immunität gegen Masern nachweisen. Diese Immunität wird durch eine Impfung erzielt; im Ausnahmefall auch durch eine durchgemachte Masernerkrankung, die jedoch zum Schutz des Kindes unbedingt zu vermeiden ist.

Warum eine Masernschutzimpfung wichtig ist

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Sie können zu schweren Komplikationen führen, im sehr seltenen und schlimmsten Fall zu einer Gehirnentzündung mit tödlichem Ausgang. Durch die Impfung ist man lebenslang vor Masern geschützt.

  • Für Kinder wird der Aufbau der Impfschutzes in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung erfolgt im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite Impfung frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres. Die erste Masern-Impfung kann bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen, wenn das Kind vor dem vollendeten 11. Lebensmonat in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird.
  • Auch Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, wird eine Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft worden sind. Das gilt auch bei einem unklaren Impfstatus. Sie erhalten eine einmalige Impfung.
  • Für Babys besteht eine besondere Situation. Hat eine Mutter vor der Schwangerschaft schützende Antikörper gegen Masern entwickelt (in den meisten Fällen durch Impfung), ist ihr Säugling in den ersten Lebensmonaten durch den sogenannten Nestschutz vor einer Maserninfektion geschützt. Die mütterlichen Abwehrstoffe im Blut des Babys schwinden aber nach den ersten Lebensmonaten immer mehr. Da Säuglinge frühestens ab dem 9. Lebensmonat gegen Masern geimpft werden können, kann deshalb eine Lücke in der Abwehr gegen Masern entstehen. In dieser Zeit sind Säuglinge besonders gefährdet, an Masern zu erkranken.

Alle, die sich impfen lassen, schützen also nicht nur sich, sondern auch andere. Davon profitieren ebenso Kinder und Erwachsene, die aus medizinischen Gründen wie z. B. einer Immunschwäche nicht geimpft werden können. Erst wenn auch in Deutschland 95 Prozent der Bevölkerung geschützt sind, kann sich die Erkrankung nicht mehr ausbreiten. Man spricht dann von Gemeinschaftsschutz.

Masernschutzgesetz – Elterninformation

Masern-Informationen zur STIKO-Impfempfehlung für Kinder
  • Artikel
  • impfen-info.de BZgA
  • 18.02.2024

Was sind Masern, wann sollte geimpft werden und warum ist der Impfschutz für Kinder wichtig.

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Masernschutz – Alles Wissenswerte zum Masernschutzgesetz
  • Artikel
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Die wichtigsten Informationen, Fragen & Antworten und Merkblätter für Eltern und Erziehungsberechtigte zu Masernerkrankung, Impfung und rechtlichen Aspekten. Mit Downloads.

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Häufige Fragen zum Masernschutzgesetz
  • Merkblatt
  • masernschutz.de BZgA
  • 13.07.2024

Antworten auf die häufigsten Fragen: Impftermine, Impfnachweis und Gründe für eine Impfung. 2 Seiten, 2022.

Sprache: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch

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Elterninformationen Masernschutzgesetz

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Beileger zum neuen Masernschutzgesetz: Aktualisierung und Ergänzung der Basisinformationen zum Impfen in älteren (vor 2021) BZgA-Broschüren „Früherkennung und Vorsorge für Ihr Kind" (Seite 31) und „Das Baby" (Seite 57 ff).

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Falls Sie weitere Fragen zum Masernschutzgesetz haben, richten Sie diese bitte je nach Thema direkt über das Portal www.masernschutz.de/eltern.