Wann unbedingt ärztliche Hilfe nötig ist
Wann muss ein krankes Kind zum Arzt? Mit einiger Erfahrung können Eltern in manchen Fällen auch allein zurechtkommen. Bei bestimmten Symptomen ist jedoch unbedingt ärztlicher Rat gefragt.
Ernsthafte Erkrankungen und unklare Beschwerden erfordern immer eine ärztliche Abklärung
Je älter Ihr Kind ist und je besser Sie es kennen, umso eher werden Sie im Krankheitsfall einschätzen können, ob es sich um eine leichte Erkrankung handelt, mit der Sie auch allein zurechtkommen können. Wenn Sie allerdings unsicher sind oder den Eindruck haben, Ihr Kind sei ernsthaft krank, sollten Sie immer unverzüglich den Kinderarzt oder die Kinderärztin hinzuziehen.
Das bedeutet zum Beispiel: In der kinderärztlichen Praxis anrufen, die Krankheitszeichen nennen und nach Rücksprache mit der Praxis am gleichen Tag noch in die Sprechstunde gehen; am Wochenende zum entsprechenden Notdienst für Ihre Region. In seltenen Fällen erfordert die Situation auch eine notärztliche Versorgung (Telefon 112).
Bei folgenden Krankheitszeichen und Symptomen sollten Sie mit Ihrem Kind sofort eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt aufsuchen oder einen notärztlichen Dienst rufen:
- schwere Atemnot,
- Teilnahmslosigkeit und auffällige Ruhe des Kindes,
- Bewusstseinsstörung des Kindes (es wirkt verwirrt oder ist nicht ansprechbar),
- Nackensteife (der Kopf des Kindes kann nicht nach vorne gebeugt werden),
- das Kind krampft oder stürzt grundlos zu Boden,
- ernsthafte Verletzungen, insbesondere, wenn sich das Kind den Kopf heftig angeschlagen hat.
Auch bei unklaren Beschwerden oder wenn Sie sich sorgen und ängstigen, weil Ihr Kind irgendwie verändert wirkt, ohne dass Sie eine Erklärung dafür haben, sollten Sie sich immer an die kinderärztliche Praxis wenden.
Bei folgenden Krankheitszeichen und Symptomen sollten Sie mit Ihrem Kind grundsätzlich den Kinderarzt oder die Kinderärztin aufsuchen:
- Ohrenschmerzen, die länger als zwei Tage dauern oder wenn das Kind krank wirkt,
- Harnwegsinfekte,
- eitrige Mandelentzündungen,
- plötzlich einsetzender bellender Husten (Verdacht auf Pseudokrupp),
- Hautausschläge (außer es ist ein leichter Ausschlag bei einem leichten Infekt),
- Blut im Stuhl oder im Urin,
- Atemnot oder angestrengte Atmung.
Doch auch bei scheinbar harmlosen Erkrankungen ist bei bestimmten Krankheitszeichen oder Verhaltensweisen Ihres Kindes eine ärztliche Abklärung dringend erforderlich.
Welche Krankheitszeichen und Umstände das sein können, finden Sie in den folgenden Übersichten. Es sind Beispiele für mögliche Verschlimmerungen, die eine baldige ärztliche Abklärung erfordern. Eine solche Liste kann natürlich nicht alle denkbaren Kombinationen aufführen, zeigt aber die wesentlichen auf:
Wann bei Fieber unbedingt ärztliche Hilfe oder Abklärung nötig ist
- Wenn Ihr Kind noch ein Baby ist, insbesondere vor dem dritten Lebensmonat.
- Wenn das Fieber länger als drei Tage anhält.
- Wenn das Fieber trotz fiebersenkender Maßnahmen nicht zurückgeht.
- Wenn sich weitere Krankheitszeichen zeigen, zum Beispiel Kopfschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Hautausschläge.
- Wenn Ihr Kind trotz fiebersenkender Maßnahmen und Rückgang der Temperatur teilnahmslos ist und nicht normal reagiert.
- Wenn das Fieber zwar zurückgeht, Ihr Kind aber immer noch deutlich beeinträchtigt ist.
- Wenn Ihr Kind bei Fieber überhaupt nicht trinken will.
- Wenn Ihr Kind einen Fieberkrampf hatte.
Fieber – Wann hat mein Kind Fieber? (mit Bildern)
Die Infografik zum Ausdrucken zeigt auf einen Blick, ab wann bei Baby und Kind erhöhte Temperatur oder Fieber vorliegt und was zu tun ist.
herunterladen zum PDF-Service hinzufügen aus PDF-Service entfernenWann bei Atemwegsinfekten unbedingt ärztliche Hilfe oder Abklärung nötig ist
- Wenn Ihr Kind unter drei Monaten alt ist und hustet oder fiebert.
- Wenn Ihr Kind einen schlechten Allgemeinzustand zeigt und zum Beispiel teilnahmslos ist.
- Wenn Ihr Kind so stark husten muss, dass es sich erbrechen muss, weder essen noch trinken kann und starke Atembeschwerden hat (Verdacht auf RSV).
- Wenn Ihr Kind seit mehr als drei Tagen fiebert.
- Wenn Husten oder Schnupfen länger als eine Woche unvermindert andauern, sich verschlimmern oder wenn sich plötzlich hohes Fieber entwickelt.
- Wenn Ihr Kind heiser wird, Atembeschwerden hat, schnell atmet oder über Schmerzen klagt.
- Wenn ein Husten nach mehreren Tagen schmerzhaft wird (Verdacht auf Lungenentzündung).
- Wenn Ihr Kind unter plötzlich auftretenden bellenden Husten leidet (Verdacht auf Pseudokrupp).
- Bei zusätzlichen Symptomen wie heftigem Durchfall oder anhaltendem Erbrechen.
- Wenn das Schnupfensekret gelblich-grünlich wird oder Fieber und starke Kopfschmerzen hinzukommen; dies könnte auf eine Entzündung der Nasennebenhöhlen hindeuten.
- Wenn Ihr Kind Ohrenschmerzen hat, die länger als zwei Tage andauern oder das Kind krank wirkt.
- Wenn Ihr Kind zu den Halsschmerzen plötzlich hohes Fieber bekommt oder Sie gelbe Eiterpünktchen auf den Mandeln sehen können.
- Wenn sich – auch vorübergehend – am Körper Ihres Kindes ein Hautausschlag zeigt, denn dann besteht der Verdacht auf Scharlach. Wenn Ihr Kind nicht geimpft ist, können Hautausschläge auch auf schwerwiegende ansteckende Infektionskrankheiten hindeuten, wie beispielsweise Masern, Windpocken oder Röteln.
- Wenn Ihr Kind sehr häufig oder über einen längeren Zeitraum Schnupfen oder Husten hat, da es sich um eine Allergie handeln könnte.
Wann bei Bauchschmerzen unbedingt ärztliche Hilfe oder Abklärung nötig ist
- Wenn Ihr Kind akut schwere Bauchschmerzen hat (Blässe, anhaltendes Schreien oder Weinen, ein stark gewölbter oder eingezogener Bauch signalisieren meist starke Bauchschmerzen. Das Kind bewegt sich kaum und zieht die Beine an den Körper).
- Wenn sich die Bauchschmerzen nach etwa einer Stunde nicht bessern oder sich der Schmerzanfall wiederholt.
- Wenn gleichzeitig noch andere Symptome wie Durchfall, blutiger Stuhl, Fieber, Erbrechen, Schüttelfrost auftreten.
- Wenn die Bauchdecke sehr angespannt ist.
- Wenn sich Ihr Kind nicht beruhigen lässt und generell sehr schlapp wirkt.
- Wenn die Bauchschmerzen auch nachts auftreten. Wenn Ihr Kind an Gewicht verloren hat.
- Wenn Ihr Kind schon seit Längerem und ohne erkennbaren Grund über Bauchschmerzen klagt.
Wann bei Durchfall unbedingt ärztliche Hilfe oder Abklärung nötig ist
- Wenn Sie Ihr Kind stillen und die Stuhlfarbe weiß ist.
- Wenn es Ihnen nicht gelingt, Ihr Kind zum Trinken zu bewegen.
- Wenn Ihr Kind erbricht und gleichzeitig Fieber und Durchfall hat.
- Wenn Lippen und Zunge trocken sind und Ihr Kind seltener als alle 8 Stunden Pipi macht.
- Wenn die Bauchdecke sehr angespannt ist.
- Wenn der Säugling mehr als vier Mal Durchfall in 24 Stunden hat, das Kleinkind mehr als sechs mal Durchfall in 24 Stunden hat und das Schulkind mehr als 8 bis zehn Mal pro Tag auf die Toilette muss.
- Wenn der Durchfall blutig ist.
Wann bei Erbrechen unbedingt ärztliche Hilfe oder Abklärung nötig ist
- Wenn Ihr Kind erbricht und gleichzeitig Fieber und Durchfall hat.
- Wenn Ihr Kind mehrfach erbricht und krank wirkt und Sie keine Ursache, wie z. B. einen Magen-Darm-Infekt, erkennen können. Wenn es Ihnen nicht gelingt, Ihr Kind zum Trinken zu bewegen.
- Wenn es sich nach einem Sturz oder Unfall übergibt.
- Wenn gleichzeitig starke Bauchschmerzen vorliegen.
- Wenn Ihr Kind auffällig teilnahmslos und ruhig wirkt.
- Wenn Ihr Kind morgens nüchtern erbricht.
Wann bei Kopfschmerzen unbedingt ärztliche Hilfe oder Abklärung nötig ist
- Wenn Ihr Kind schwer krankt wirkt.
- Wenn die Kopfschmerzen länger als drei Tage anhalten.
- Bei starken, sich ständig verschlimmernden Kopfschmerzen.
- Bei starken, sehr plötzlich einsetzenden Kopfschmerzen (vor allem bei gleichzeitigem Fieber, heftigen Nackenschmerzen und besonderer Empfindlichkeit gegenüber Licht und Geräuschen; möglicher Hinweis auf eine Hirn- oder Hirnhautentzündung).
- Wenn bei einem grippalen Infekt die Kopfschmerzen stärker werden und vor allem hinter der Stirn oder den Wangenknochen auftreten (möglicher Hinweis auf eine Entzündung der Stirn- oder der Kieferhöhlen).
- Bei Kopfschmerzen, die zusammen mit Schwindel oder Sehstörungen nach einem Sturz auf den Kopf oder nach einem heftigen Kopfstoß auftreten (möglicher Hinweis auf eine Gehirnerschütterung).
- Wenn Ihr Kind innerhalb von drei Monaten häufiger über Kopfschmerzen klagt.
- Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Kind leidet unter Migräne.