Wichtige Termine zur Früherkennung von Krankheiten – vormerken, vereinbaren und einhalten
Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind Zeiträume angegeben, innerhalb derer die Untersuchungen durchgeführt werden sollten. Nutzen Sie sie!
Früherkennungs- und Vorsorgetermine 0–6 Jahre und J1
Die Früherkennungs- und Vorsorge-Untersuchungen (U-Untersuchungen, J1, Impfschutz und zahnärztliche Untersuchungen) sollen innerhalb bestimmter Zeiträume stattfinden, für die Sie einen Besuch Ihres Kindes in der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Praxis vereinbaren. Wann welcher Untersuchungs- oder Impftermin ansteht, finden Sie in dieser Übersicht.
Die ersten Lebensmonate
Extra Impftermin | 8. Lebenswoche |
Extra Impftermin | ab 12. Lebenswoche (für vor dem Ende der 37. SW Frühgeborene) |
U4 | 3. bis 4. Lebensmonat |
Extra Impftermin | 4. Lebensmonat |
U5 | 6. bis 7. Lebensmonat |
U6 + Impftermin | 10. bis 12. Lebensmonat |
Die ersten Lebensjahre, Kindheit und Jugend
Extra-Impftermin | ab 1 Jahr |
Impftermin | 1 Jahr + 3 Monate bis 2 Jahre |
U7 | 1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre |
Zahnärztliche Untersuchung | Ab 2 ½ Jahre (3 Untersuchungen im Abstand von mind. 12 Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) |
U7a | 2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre |
U8 | 3 Jahre + 10 Monate bis 4 Jahre |
U9 | 5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate |
Impftermin (Auffrischung) | 5 bis 6 Jahre (z. B. bei der U9) |
halbjährliche zahnärztliche Kontrolle | ab 6 Jahre |
Impftermine (Auffrischung) | 9 bis 17 Jahre |
J1-Untersuchung | 12 bis 14 Jahre |
Früherkennung in bestimmten Zeiträumen
Die vorgegebenen Termine für U-Untersuchungen und J1 haben ihren guten Grund: Die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen sind nur in einer bestimmten Altersspanne erfolgversprechend. So ist die U3 in der vierten bis fünften Lebenswoche zum Beispiel wichtig, um eine mögliche Fehlstellung der Hüftgelenke rechtzeitig zu entdecken und zu behandeln.
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten bestimmte Zeitspannen für die jeweilige Vorsorgeuntersuchung. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse rechtzeitig in Verbindung, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden können.
Us und J1 orientieren sich an wichtigen Entwicklungsphasen des Kindes
Die Untersuchungstermine sind so bestimmt, damit wichtige Entwicklungsschritte Ihres Kindes beurteilt werden können – die in der Regel in bestimmten Zeitspannen erfolgen. So haben beispielsweise die Früherkennungsuntersuchungen im Kita- und Vorschulalter besondere Bedeutung, weil Ihr Kind gerade in diesem Alter wichtige Entwicklungen durchmacht, zum Beispiel im Sprechen, in seinen motorischen Fähigkeiten und im Umgang mir Gleichaltrigen. Falls es hierbei irgendwelche Auffälligkeiten gibt, bieten die Früherkennungsuntersuchungen die Chance, dass ein Kind frühzeitig unterstützt und gezielt gefördert werden kann, um mögliche Verzögerungen gut zu beeinflussen und oftmals noch rechtzeitig bis zum Schuleintritt aufzuholen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass sich Ihr Kind langsamer entwickelt, sprechen Sie Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt unbedingt daraufhin an. Denn Sie als Mutter oder Vater sind es, die Ihr Kind jeden Tag erleben und gut kennen.
Wenn Ihr Kind eine Frühgeburt ist
Auch bei Frühgeborenen sollten die oben genannten Untersuchungszeiträume der Us eingehalten werden. Die Frühgeburtlichkeit des Kindes wird bei den Früerkennungsuntersuchungen berücksichtigt.
Wichtig für das Kind: möglichst früher Impfschutz
Die Impftermine folgen einem ärztlich empfohlenen Zeitplan und haben zum Ziel, so früh wie möglich einen vollständigen Impfschutz vor schweren Infektionserkrankungen wie zum Beispiel Hirnhautentzündung durch Erreger wie Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Kinderlähmung oder Masern aufzubauen. Hierzu werden abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger (oder Teile davon) zur Impfung verwendet. Für diese sogenannte Grundimmunisierung sind meist mehrere Impfgaben in bestimmten Abständen notwendig, damit das kindliche Abwehrsystem nach und nach einen wirksamen Schutz aufbauen kann. Je nach Krankheitserreger wird beim Impfplan berücksichtigt, ob eine nachgeburtliche Zeit des „Nestschutzes“ abgewartet werden muss, bevor mit der ersten Impfung begonnen wird. Das bedeutet, erst wenn schützende mütterliche Abwehrstoffe aus der Schwangerschaft im Kind weitgehend abgebaut sind, kann der Körper des Säuglings effektiv eigene Abwehrstoffe nach Impfung bilden. Über den Aufbau der Grundimmunisierung und konkrete Termine erhalten Sie ab der U3 Informationen in der ärztlichen Praxis.
Schon früh und regelmäßig auf Zahngesundheit achten
Bei den regelmäßigen Kontrollen in der zahnärztlichen Praxis sollen unter anderem frühe Anzeichen für Zahnerkrankungen wie zum Beispiel beginnende Karies erkannt und frühzeitig behandelt werden – also auch schon am kindlichen „Milchgebiss“. Spätere bleibende Zähne können sonst gefährdet werden.
Wenn Ihr Kind chronisch krank ist oder eine Behinderung hat
Wenn Ihr Kind eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung hat, entwickelt es sich unter Umständen anders als gesunde oder Kinder ohne Behinderung. Die Kriterien der Früherkennungsuntersuchungen treffen dann häufig nicht mehr auf die persönliche Entwicklung Ihres Kindes zu. Dennoch sollten Sie diese Untersuchungen mit Ihrem Kind nach Möglichkeit wahrnehmen. Der Arzt oder die Ärztin überprüft, wie sich Ihr Kind entwickelt, und bespricht mit Ihnen die weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen. Sie sollten sich nicht verunsichern lassen, wenn Ihr Kind von den Fähigkeiten und Fertigkeiten möglicherweise abweicht, die für eine bestimmte Altersstufe vorgesehen sind. Bei einzelnen Beeinträchtigungen, zum Beispiel Down-Syndrom oder Turner-Syndrom, gibt es auch andere „Vergleichswerte“ für die altersgemäße Entwicklung der Größe und des Gewichts (Wachstumskurven, sogenannte Perzentilenkurven). Zum Teil können diese beispielsweise bei Elternselbsthilfegruppen bezogen werden.
Die Wahl der ärztlichen Praxis
Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen besitzen das erforderliche spezielle Wissen über die körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und die typischen Erkrankungen im Kindesalter. Sie sind mit vielen Problemen vertraut, die im Alltag mit Kindern auftauchen können, und können Sie entsprechend beraten oder Ihnen qualifizierte Unterstützungsangebote nennen.
Gerade in ländlichen Gebieten gibt es jedoch auch häufig Ärzte und Ärztinnen z. B. der Allgemeinmedizin, die im Rahmen ihrer Weiterbildung pädiatrische Kenntnisse erworben haben und über Erfahrungen mit der Untersuchung von Säuglingen und Kleinkindern verfügen. Wichtigstes Kriterium bei der Wahl der Praxis ist, dass Sie sich mit Ihrem Kind so gut aufgehoben fühlen, dass eine vertrauensvolle Beziehung möglich ist.
Checkliste für die Wahl der kinderärztlichen Praxis
Die Wahl der kinderärztlichen Praxis ist eine wichtige Entscheidung. Sie und Ihr Kind sollten sich gut aufgehoben fühlen.
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