Wann dürfen Kinder, die nur „nass ausgekämmt“ wurden, wieder in die Schule oder Kita?
Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche Positionen. Manche befürworten eine Wiederzulassung direkt am Tag nach dem ersten Auskämmen, andere halten es für nötig, mehrere Behandlungen und Kontrollen abzuwarten, wieder andere fordern beim Nur-Auskämmen eine ärztliche Bescheinigung, bevor betroffene Kinder (und Personal) wieder in Schule oder Kindertagesstätte zugelassen werden.
Die Einrichtungsleitungen und örtlichen Behörden entscheiden diese Frage je nach den örtlichen Gegebenheiten und der konkreten Situation auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 34). Wenn Kinder nur nass ausgekämmt werden, kann dies je nach örtlicher Handhabung aber bedeuten, dass sie die Kindertagesstätte oder die Schule für eine gewisse Zeit nicht besuchen dürfen und/oder eine ärztliche Bestätigung gegeben werden muss, dass keine Übertragungsgefahr mehr von ihnen ausgeht.