Hörstörungen frühzeitig erkennen

0-6 Jahre 27.06.2024

Werden Hörstörungen frühzeitig erkannt, ermöglichen die heutigen Hörhilfen auch hörgeschädigten Kindern in den meisten Fällen eine normale sprachliche Entwicklung.

Kindliche Hörstörungen

Schätzungen zufolge kommen in Deutschland von 1.000 Neugeborenen 1 bis 3 Kinder mit einer mäßigen oder stärkeren Hörstörung auf die Welt. Dabei handelt es sich überwiegend um eine genetisch bedingte Schwerhörigkeit. Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft, beispielsweise Röteln, Zytomegalie (CMV), Toxoplasmose, oder Komplikationen bei der Geburt können ebenfalls Ursache frühkindlicher Hörstörungen sein.

Auch im weiteren Verlauf der Entwicklung kann das Gehör noch nachhaltig geschädigt werden. Mittelohrentzündungen, aber auch Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Scharlach gehören zu den häufigsten Ursachen später auftretender Hörstörungen. Wenn das Kind zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits spricht, besteht die Gefahr, dass solche Hörstörungen längere Zeit unbemerkt bleiben.

Hörprüfungen bei Neugeborenen

Da das Hörsystem gerade in den ersten drei Lebensjahren entscheidend ausreift, ist es wichtig, angeborene Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Nach dieser sogenannten sensiblen Phase verlangsamt sich das Hören-Lernen und wichtige Entwicklungen können – je nach Zeitpunkt einer Diagnose und Behandlung – dann nur noch teilweise und mühsam aufgeholt werden.

Deshalb wird für alle Neugeborenen eine Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen angeboten. Hierdurch können bereits kurz nach der Geburt angeborene Hörstörungen erkannt und – nach der erforderlichen weiteren Abklärung – frühzeitig behandelt werden.

Auch wenn sich angeborene Hörstörungen meist nicht heilen lassen, so können die heutigen Behandlungsmöglichkeiten und Hörhilfen hörgeschädigten Kindern in den meisten Fällen eine weitestgehend normale Entwicklung ermöglichen.

Ihre Beobachtungen sind wichtig

Das Gehör kann auch im Verlauf der Entwicklung noch Schaden nehmen, zum Beispiel infolge einer Infektionskrankheit. Deshalb wird das Hörvermögen Ihres Kindes bei den Früherkennungsuntersuchungen immer wieder überprüft. Hierbei können Ihre Beobachtungen dem Arzt oder der Ärztin nützliche Hinweise liefern.

Es ist wichtig, dass Sie als Eltern das Verhalten Ihres Kindes aufmerksam beobachten und vor allem im Säuglings- und frühen Kleinkindalter seine Hörfähigkeit immer wieder einmal auf die Probe stellen. Beim geringsten Zweifel sollten Sie dies unbedingt kinderärztlich und gegebenenfalls fachärztlich abklären lassen.

Wenn das Gehör geschädigt ist

Die heutigen Hörgeräte können bei rechtzeitiger Behandlung auch dem schwerhörigen Kind in der Regel eine normale Hör- und Sprachentwicklung ermöglichen. Bei hochgradig schwerhörigen oder ertaubten Kindern werden zunehmend auch Cochlea Implantate (CI) eingesetzt, die mittels einer Operation im Innenohr angebracht werden.

Neben der guten medizinischen und apparativen Versorgung braucht eine erfolgreiche Behandlung jedoch immer die Mithilfe der Eltern: Wichtig sind insbesondere eine intensive sprachliche Anregung des Kindes und gegebenenfalls eine regelmäßige lautsprachliche Frühförderung.

Wenn ein Kind kaum oder gar nichts hören kann, ist dies für Eltern zunächst sehr schmerzvoll. Doch auch ein gehörloses Kind möchte sich verständigen und seine Fähigkeiten hierzu entwickeln. Bereits das Baby beginnt von sich aus zu gebärden und teilt sich auf diese Weise mit. Es braucht Eltern und andere Bezugspersonen, die seine Gesten und Gebärden verstehen und beantworten. Ebenso braucht es deren verständliche Ansprache und Anregung.

Eltern können die Deutsche Gebärdensprache, die seit 2002 als vollwertige Sprache gesetzlich anerkannt ist, unter anderem an Volkshochschulen erlernen. Auch ergänzend zu Hörhilfen und zur Unterstützung der lautsprachlichen Entwicklung wird heute zunehmend empfohlen, die Gebärdensprache zu erlernen und dem hörgeschädigten Kind eine zweisprachige Entwicklung zu ermöglichen. Hilfreich ist hier die Erfahrung anderer – zum Beispiel von Eltern hörgeschädigter Kinder, erwachsenen Gehörlosen, Fachleuten in Frühförderzentren, Fachverbänden und Selbsthilfevereinigungen.