Was sind entwicklungsbedingte Bewegungsauffälligkeiten?
Während des ersten Lebensjahres kann es zu Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten kommen. Diese sind meist vorübergehend, sollten aber kinderärztlich beobachtet werden.
Die unterschiedlichen Bewegungsformen während der motorischen Entwicklung müssen das Gehirn vor- und teilweise wieder „umprogrammieren“. Ein Teil dieser Bewegungsformen wird entwicklungsbedingt nur über eine gewisse Zeit verwendet, die meisten werden jedoch – weil sie lebensnotwendig sind – schließlich weitgehend fest im Gehirn gespeichert.
„Schaltzentrale“ Gehirn
Vor und nach der Geburt bewegt das Kind zunächst Teile seines Körpers, Arme und Beine gleichzeitig und kaum zielgerichtet. Etwa ab dem dritten Lebensmonat beginnt das Kind allmählich, seine Arme, Hände und Finger gezielt zu bewegen. Die bisherigen Mitbewegungen des Körpers werden dabei geringer: Das Kind beginnt nun, sich auf ein Bewegungsziel zu konzentrieren und störende Mitbewegungen zu vermeiden.
Hierzu muss das Gehirn „umprogrammiert“ werden, das heißt, die Nervenverbindungen der Bewegungszentren müssen neu strukturiert, umgebaut werden.
Ärztliche Kontrolle des Bewegungsverhaltens
Bedingt durch diesen „Umbau“ im Gehirn kann es bei manchen Kindern im Verlauf des ersten Lebensjahres immer wieder einmal zu Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten kommen, die bei den Früherkennungsuntersuchungen festgestellt werden und ärztlich kontrolliert werden müssen.
Bei etwa 90 bis 95 Prozent der Kinder mit solchen Bewegungsauffälligkeiten sind diese bis zum Ende des ersten Lebensjahres verschwunden, und ein flüssiges, sicheres Bewegungsbild ist entstanden. Die Kontrollen sind jedoch notwendig, weil solche Bewegungsauffälligkeiten zuweilen auch frühe Anzeichen einer krankhaften Bewegungsstörung sein können, die von den „normalen“ Bewegungsauffälligkeiten im ersten Lebensjahr zunächst nicht sicher zu unterscheiden sind. Diese erfordern eine gezielte Behandlung und Unterstützung des Kindes.