Untersuchung zur Einschulung
Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt für das Kind. Zuvor wird es ärztlich untersucht – bei der Schuleingangsuntersuchung.
Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
Jedes Kind wird vor seiner Einschulung – meist schulärztlich – untersucht. Eine solche Untersuchung ist in allen Bundesländern üblich, auch wenn sich die Einschulungsverfahren – und damit auch Umfang und Durchführung der ärztlichen Untersuchung – von Land zu Land unterscheiden können. In der Regel muss bei der Einschulung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Der Termin für die Untersuchung wird den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten meist vom zuständigen Gesundheitsamt oder bereits bei der Anmeldung in der zuständigen Schule mitgeteilt. Die Untersuchung selbst findet – je nach Bundesland – in der Schule, in der Kindertagesstätte oder im Gesundheitsamt statt.
Wie alt ist das Kind bei der Untersuchung?
In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz, in dem unter anderem Beginn und Dauer der Schulpflicht vorgegeben sind. Dabei gilt für die Mehrzahl der Kinder, dass sie mit etwa sechs Jahren in die Schule kommen – das heißt, wenn sie zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden. In einigen Bundesländern ist auf Antrag der Eltern und in Abstimmung mit dem schulärztlichen Dienst und der Schulleitung der zuständigen Schule eine frühere Einschulung oder eine Rückstellung möglich.
Ist das Kind reif für die Schule?
Wenn sie ins Schulalter kommen, haben die meisten Kinder den Wunsch, etwas zu leisten und zu lernen. Sie sind wissbegierig und freuen sich auf die Schule. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um auch im Schulalltag, der zunehmend Disziplin und Leistungsbereitschaft fordern wird, Spaß am Lernen zu finden. Ob ein Kind von sich aus die Bereitschaft und Motivation zum Lernen mitbringt, ist deshalb – neben der körperlichen Untersuchung und der Beurteilung des Entwicklungsstandes – ein wichtiger Aspekt bei der Einschulungsuntersuchung.
Warum Eltern bzw. Sorgeberechtigte dabei sein sollten
Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.
Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte sollten hierbei anwesend sein, damit der Arzt oder die Ärztin Ihnen gegebenenfalls Fragen stellen und die Ergebnisse der Untersuchung gleich mit Ihnen besprechen kann. Nehmen Sie das Gelbe Kinderuntersuchungsheft (auch Vorsorgeheft genannt) und den Impfpass mit, damit der Impfschutz Ihres Kindes überprüft und eventuell fehlende Impfungen besprochen werden können.
Wer führt die Untersuchung durch?
Die schulärztliche Untersuchung (Dauer zwischen 30 und 45 Minuten) führen in der Regel erfahrene Ärzte und Ärztinnen der Kinder- und Jugenddienste der örtlichen Gesundheitsämter durch. Diese verfügen über ein gut geschultes Urteilsvermögen, ob sich ein Kind altersgerecht entwickelt hat und den schulischen Anforderungen gewachsen ist oder ob es in einem Bereich vielleicht noch besondere Unterstützung braucht. Für diesen Fall kennen sie die speziellen Fördermöglichkeiten vor Ort und an den verschiedenen Schulen und sorgen dafür, dass ein Kind die bestmögliche Unterstützung und Förderung erhält.
Was wird ärztlich untersucht?
Ob Ihr Kind bereit für die Schule ist, hängt von seiner körperlichen und geistigen wie auch von seiner seelischen und sozialen Entwicklung ab:
- Kann es sich zum Beispiel selbstständig anziehen?
- Weiß es mit Bleistift, Papier und Schere umzugehen?
- Besitzt es genügend Durchhaltevermögen, um dem Schulunterricht folgen zu können?
- Kann es sich Dinge merken und ist es in der Lage, Farben, Formen und Größenunterschiede richtig einzuordnen?
- Wie ist sein soziales Verhalten?
- Kann es sich in eine Gemeinschaft einfügen und spielt es gern mit anderen Kindern?
- Kann es auch schon mal einen Rückschlag verkraften?
Auf diese und ähnliche Aspekte wird bei der Untersuchung eingegangen. Im Gespräch oder mithilfe kurzer Tests wird sich der Arzt oder die Ärztin unter anderem hiervon ein Bild machen:
- Ist Ihr Kind neugierig auf die Schule und die Dinge, die es dort zu lernen gibt?
- Ist es kontaktfreudig und kann es sich in eine Gruppe einfügen?
- Besitzt Ihr Kind genügend Selbstvertrauen und ist es emotional stabil genug, beispielsweise die Trennung von Ihnen für die Dauer eines Schultages auszuhalten?
- Verfügt es über die notwendige Konzentrationsfähigkeit?
- Wie sind seine sprachlichen Fähigkeiten entwickelt?
Auch auf seine körperliche Entwicklung und Belastbarkeit hin wird Ihr Kind untersucht, und es wird abgeklärt, ob es an schwerwiegenden Erkrankungen leidet. Unter anderem werden sein Gewicht und seine Körpergröße festgestellt, seine Hör- und Sehfähigkeit kontrolliert und seine Geschicklichkeit und motorischen Fähigkeiten überprüft.
Wenn Ihr Kind besondere Unterstützung braucht
Falls Ihr Kind aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung spezielle Unterstützung in der Schule braucht, sollten Sie sich möglichst frühzeitig Gedanken machen, welche Art von Schule – Regelschule, Integrationsschule, Sonder- oder Förderschule – Sie für Ihr Kind wünschen und sich die Schulen ansehen. Lassen Sie sich hierzu auch von Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin, Therapeutinnen oder Therapeuten und vor allem von den Fachkräften in der Kindertagesstätte beraten. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Einschulungsuntersuchung von der Schulärztin oder dem Schularzt und den dabei beteiligten pädagogischen Fachkräften.
Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt nicht die Früherkennungsuntersuchung U9
Manche Eltern glauben, da ihr Kind ohnehin schulärztlich untersucht werde, müsse es nicht an der letzten Früherkennungsuntersuchung vor Schuleintritt teilnehmen. Dies ist jedoch ein Irrtum. Auch wenn die Schuleingangsuntersuchung oft in zeitlicher Nähe zur U9 erfolgt, kann diese wichtige Früherkennungsuntersuchung hierdurch nicht ersetzt werden. Beide Untersuchungen sind wichtig für Ihr Kind, denn in Inhalt und Gewichtung unterscheiden sie sich ganz wesentlich voneinander:
Bei den Früherkennungsuntersuchungen, die in der kinderärztlichen Praxis durchgeführt werden, geht es grundsätzlich darum, mögliche Entwicklungs- und Gesundheitsstörungen Ihres Kindes frühzeitig zu entdecken und durch entsprechende Therapien oder Unterstützung rechtzeitig zu behandeln.
Im Unterschied hierzu ist die Einschulungs- oder Schuleingangsuntersuchung vor allem darauf ausgerichtet, mögliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung und der Gesundheit eines Kindes herauszufinden, um Eltern und Schule eingehend beraten zu können und gegebenenfalls besondere Fördermaßnahmen einzuleiten.