Impfen – ein Kita-Thema

Infektionskrankheiten breiten sich in der Kita schnell aus. Die Impfungen aller Kinder und Erwachsenen können vor vielen schweren Infektionskrankheiten schützen.

Gelbes Heft
© BZgA

Impfschutz – so früh wie möglich

Der ärztlich empfohlene Zeitplan der Impftermine hat zum Ziel, so früh wie möglich einen vollständigen Impfschutz vor gefährlichen Infektionserkrankungen wie zum Beispiel Masern aufzubauen. Wenn ein Kind schon früh in die Kita kommt (z. B. im 2. Lebensjahr), sollte das Impfprogramm so darauf ausgerichtet werden, dass das Kind vor Eintritt in die Kita ausreichend geschützt ist. Die Kosten für die empfohlenen Impfungen werden von der Krankenversicherung übernommen.

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Kitas der Umgang mit ansteckenden Krankheiten geregelt. Demnach ist zum Beispiel zeitnah vor Aufnahme des Kindes in die Kita eine umfassende ärztliche Beratung zum altersgerechten und vollständigen Impfschutz nachzuweisen.

Zusätzlich kann eine Informationsveranstaltung der Kita zum Thema Impfen hilfreich sein, um besonders Eltern von unzureichend geimpften Kindern den Nutzen eines vollständigen Impfschutzes noch einmal zu verdeutlichen. Durchgeführt werden sie am besten durch einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin vor Ort. Die Fachkräfte in der Kita sollten ebenfalls einen ausreichenden Impfschutz besitzen – für den Masernschutz gelten besondere Regeln.

Nachweis einer ärztlichen Impfberatung und des Masernschutzes

Außer dem Nachweis einer Immunität gegen Masern ist zum Kita-Eintritt eine zeitnahe ärztliche Impfberatung zum Schutz ihres Kindes für alle „Kita-Eltern“ verpflichtend (gemäß § 34 Abs. 10a IfSG) und muss der Kita vorgelegt werden. Diese ärztliche Beratung zum empfohlenen Impfprogramm kann z. B. über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen erfolgen: Hier sind die Impfberatungen ab der U3 fester Bestandteil des Elterngespräches.

Im Kinderuntersuchungsheft, auch „Gelbes Heft“ genannt, werden die Ergebnisse aller Früherkennungsuntersuchungen festgehalten. Eine Einsichtnahme in das Kinderuntersuchungsheft darf von der Kita nicht verlangt werden.

Das Gelbe Heft hat aber in der Umschlagseite eine Teilnahmekarte, die man herausklappen oder abtrennen kann. Die dortige Bestätigung über die erfolgte Teilnahme an den einzelnen Früherkennungsuntersuchungen kann als Nachweis dienen, um die geforderte Beratung zu empfohlenen Impfungen vor Aufnahme des Kindes in die Kita nachzuweisen. Kitas müssen ihrerseits personenbezogene Daten an das Gesundheitsamt melden, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte – auch auf Nachfrage – keine zeitnahe verpflichtende ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben oder diese verweigern. Bitte beachten: In manchen Bundesländern gibt es darüber hinausgehende Regelungen zum Nachweis einer zeitnahen Impfberatung der Eltern bzw. zum Impfschutz des Kindes.

Das Masernschutzgesetz verlangt einen Immunschutz

Für die Impfung gegen Masern gilt seit dem 1. März 2020 eine gesetzliche Regelung, die für Eltern und Erziehungsberechtigte im Wesentlichen folgendes bedeutet: Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie z. B. Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule, den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz gegen Masern haben. Dabei gilt:

  • Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr benötigen mindestens die erste Impfung, Kinder ab 2 Jahren müssen auch die zweite Impfung erhalten haben. Es sei denn, sie sind immun, weil sie z. B. bereits an Masern erkrankt waren.
  • Der Nachweis geschieht in der Regel durch den Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung (nach einer Blutuntersuchung durch ein Labor).
  • Kinder ohne Masernschutz, die älter sind als 1 Jahr, können vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für schulpflichtige Kinder, hier gibt es besondere Regelungen.
  • Von der Regelung ausgenommen sind diejenigen, die aufgrund einer medizinischen Gegenanzeige (Kontraindikation) nicht geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Der Masernschutz ist zudem auch Pflicht für alle Beschäftigen in Gemeinschaftseinrichtungen und Tagespflegepersonen, die nach 1970 geboren sind. Alle Einzelheiten der Regelung, wie der Nachweis geführt wird und welche Ausnahmen es gibt, finden Sie unter den weiterführenden Links.

Logo von impfen-info.de

Ausführliche Informationen zu den durch Impfen vermeidbaren Infektionskrankheiten im Kindesalter – Krankheitsbilder, Verlauf und Schutz – finden Sie im Themenportal der BZgA rund um das Thema Impfen unter www.impfen-info.de.  

Über die aufgeführten Links gelangen Sie sofort zu den gewünschten Informationen im Impfportal der BZgA:

» Diphtherie 
» Hepatitis B 
» Hib (Haemophilus influenzae Typ-B) 
» Keuchhusten (Pertussis) 
» Masern 
» Meningokokken 
» Mumps 
» Pneumokokken 
» Polio (Kinderlähmung) 
» Rotaviren 
» Röteln 
» Tetanus (Wundstarrkrampf) 
» Windpocken (Varizellen) 

Sie haben Fragen zum Impfen und zu den impfbaren Infektionskrankheiten? Wenden Sie sich bitte direkt an das Team des Impfportals. » zu Fragen und Antworten

Masernschutz – Informationen für Fachkräfte in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Artikel
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Überblick und Handlungsanweisungen, Fragen & Antworten und Merkblätter für Leitungen und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen zum Masernschutzgesetz.

zur Website
Masernschutz – Merkblatt für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
  • PDF
  • masernschutz.de BZgA
  • 03.03.2024

Informationen für Fachkräfte in der Kinderbetreuung über das neue Masernschutzgesetz: Impfnachweis, eigener Impfstatus und viele Verfahrensfragen. 2 Seiten, 2022.

zur Website
Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
  • PDF
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Die wichtigsten Information darüber, wie der Nachweis eines Masernschutzes erbracht werden kann. 2 Seiten, 2020.

zur Website
Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Leitungen von Einrichtungen
  • Merkblatt
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Für wen gilt die Nachweispflicht? Wie wird der Nachweis erbracht? Was sind die Aufgaben einer Leitung in Sachen Masernschutz? 2 Seiten, 2022.

zur Website
Masernschutz – Alles Wissenswerte zum Masernschutzgesetz
  • Artikel
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Die wichtigsten Informationen, Fragen & Antworten und Merkblätter für Eltern und Erziehungsberechtigte zu Masernerkrankung, Impfung und rechtlichen Aspekten. Mit Downloads.

zur Website

Elterninformationen Masernschutzgesetz

  • pdf
  • 117 KB

Beileger zum neuen Masernschutzgesetz: Aktualisierung und Ergänzung der Basisinformationen zum Impfen in älteren (vor 2021) BZgA-Broschüren „Früherkennung und Vorsorge für Ihr Kind" (Seite 31) und „Das Baby" (Seite 57 ff).

herunterladen

Sie haben offene Fragen zum Masernschutzgesetz?
Umfassende Antworten finden Sie im Portal zum Masernschutzgesetz. Weitere Fragen richten Sie bitte je nach Thema direkt über masernschutz.de/eltern.

impfen-info.de – Wissen, was schützt
  • Website
  • impfen-info.de BZgA
  • 23.06.2024

Umfassende, leicht verständliche Informationen zum Thema Impfen, u. a. mit den aktuellen Impfempfehlungen, Hintergrundwissen, Hygienetipps und Impfcheck.

zur Website
Impfen – das RKI-Informationsangebot
  • Themenseite
  • rki.de RKI
  • 17.06.2024

Übersicht über das Informationsangebot des Robert Koch-Instituts zum Impfen, wie Impfempfehlungen, Bedeutung von Impfungen, Impfstatus, Ständige Impfkommission.

zur Website
Impfempfehlungen für Kinder (0–12 Jahre)
  • Artikel
  • impfen-info.de BZgA
  • 28.07.2024

Das Wichtigste über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen über die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen im Kindesalter.

zur Website
Wie Impfempfehlungen zustande kommen
  • Themenseite
  • impfen-info.de BZgA
  • 27.11.2024

Ein interaktives Schaubild veranschaulicht die Zusammenhänge und Schritte beim Zustandekommen der Impfempfehlungen.

zur Website
Impfkalender in 20 Sprachen
  • Infoblatt
  • rki.de RKI
  • 21.07.2024

Wann sollte welche Impfung vorgenommen werden. Aktueller Impfkalender nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Sprache: Arabisch, Bulgarisch, Dari, Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Kurdisch, Paschtu, Persisch/Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Vietnamesisch

zur Website