Recht: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Für den Umgang mit ansteckenden Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den rechtlichen Rahmen.

Gesetzbuch
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Das Infektionsschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage unter anderem für Impfungen (§ 20 „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“), die Nachweispflicht einer Impfberatung und weitere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Deutschland – zum Beispiel welche Krankheiten meldepflichtig sind und durch Gesundheitsamt und zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut gemeldet werden müssen.

Vor Erstaufnahme in der Kita – Nachweis einer ärztlichen allgemeinen Impfberatung und des Masernschutzes (bei allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr)

Der schriftliche Nachweis einer zeitnahen ärztlichen Impfberatung zum altersgemäßen Impfschutz ihres Kindes sowie eines ausreichenden Masernschutzes ist in jedem Fall für alle „Kita-Eltern“ verpflichtend (gemäß § 20 Abs. 8–12 und § 34 Abs. 10a IfSG) und muss der Kita vorgelegt werden. Die ärztliche Beratung zum empfohlenen Impfprogramm kann z. B. über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen erfolgen. Die Impfberatungen können über die Teilnahmekarte (des gelben Kinderuntersuchungsheftes) nachgewiesen werden.

Der Masernschutz ist verpflichtend für alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind und eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Er kann durch den Impfpass oder durch eine ärztliche Bescheinigung (aufgrund einer Blutuntersuchung) nachgewiesen werden. Kinder, die keinen ausreichenden Masernschutz nachweisen, dürfen in der Kita oder Kindertagespflegeeinrichtung nicht betreut werden.

Auch für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, ist der Masernschutz verpflichtend.

Weitere, detaillierte Informationen und Links zu den Regelungen des Masernschutzgesetzes finden Sie am Ende dieses Textes.

Ansteckende Krankheiten und Meldepflicht der Kita

Der 6. Abschnitt des IfSG „Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen“ (§§ 33–36) gibt vor, welche Aufgaben und Pflichten Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule, aber auch Eltern und zuständige Behörden bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten und bei Kopflausbefall haben. Für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig. Sie sind auch Ihr konkreter Ansprechpartner bei Fragen zum Infektionsschutz und bieten häufig Infoblätter oder Übersichten für Kitas an.

Anschauliche Materialien zum Schutz vor Infektionserkrankungen finden Sie im Themenportal der BZgA
» www.infektionsschutz.de

In § 34 wird aufgelistet, bei welchen ansteckenden Krankheiten jemand im Erkrankungsfall oder bei Verdacht eine Gemeinschaftseinrichtung so lange nicht besuchen darf, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr gegeben ist. Das betrifft zum Beispiel Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach und Windpocken und gilt auch bei Kopflausbefall und Krätze.

  • Für Kinder unter sechs Jahren gilt der vorübergehende Ausschluss auch, wenn sie an einem möglicherweise ansteckenden Brechdurchfall / Magen-Darm-Infekt erkrankt oder dessen verdächtig sind.

Des Weiteren ist hier festgehalten, wann die Einrichtung das Gesundheitsamt unterrichten muss und welche Aufgaben und Befugnisse das Gesundheitsamt hat, wann Eltern informiert werden müssen und – umgekehrt – in welchen Fällen Eltern verpflichtet sind, die Kita oder Schule bei Verdacht auf eine möglicherweise ansteckende Erkrankung zu informieren.

In allen Fällen kann die Einrichtung erst wieder besucht werden, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht oder bei Kopfläusen keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist.

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Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: » www.impfen-info.de

Was eine Kita im Erkrankungsfall tun muss

  • Wenden Sie sich bei Auftreten oder Verdacht einer ansteckenden Krankheit in Ihrer Einrichtung, wie zum Beispiel Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach oder Windpocken, an das örtliche Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter halten Formulare bereit, aus denen genau hervorgeht, welche Angaben erforderlich sind und weitergegeben werden müssen.
  • Das Gesundheitsamt informiert Sie darüber, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um weiteren Ansteckungen entgegenzuwirken, zum Beispiel bei Kopflausbefall Handtücher oder Decken wechseln, auf die in der Einrichtung Kopfläuse gelangt sein können.
  • Das Gesundheitsamt gibt Ihnen auch Auskunft darüber, ob im konkreten Fall alle Eltern informiert werden müssen, wie zum Beispiel bei Scharlach oder Kopfläusen.
  • Informieren Sie gegebenenfalls die Eltern über Aushang und/oder Elternbrief umfassend, aber verständlich über die Krankheit, den Krankheitsverlauf, Krankheitsanzeichen, Inkubationszeit und Ansteckungswege.
Masernschutz – Informationen für Fachkräfte in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Artikel
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Überblick und Handlungsanweisungen, Fragen & Antworten und Merkblätter für Leitungen und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen zum Masernschutzgesetz.

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Masernschutz – Merkblatt für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
  • PDF
  • masernschutz.de BZgA
  • 03.03.2024

Informationen für Fachkräfte in der Kinderbetreuung über das neue Masernschutzgesetz: Impfnachweis, eigener Impfstatus und viele Verfahrensfragen. 2 Seiten, 2022.

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Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
  • PDF
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Die wichtigsten Information darüber, wie der Nachweis eines Masernschutzes erbracht werden kann. 2 Seiten, 2020.

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Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Leitungen von Einrichtungen
  • Merkblatt
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Für wen gilt die Nachweispflicht? Wie wird der Nachweis erbracht? Was sind die Aufgaben einer Leitung in Sachen Masernschutz? 2 Seiten, 2022.

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Masernschutz – Alles Wissenswerte zum Masernschutzgesetz
  • Artikel
  • masernschutz.de BZgA
  • 18.02.2024

Die wichtigsten Informationen, Fragen & Antworten und Merkblätter für Eltern und Erziehungsberechtigte zu Masernerkrankung, Impfung und rechtlichen Aspekten. Mit Downloads.

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Elterninformationen Masernschutzgesetz

  • pdf
  • 117 KB

Beileger zum neuen Masernschutzgesetz: Aktualisierung und Ergänzung der Basisinformationen zum Impfen in älteren (vor 2021) BZgA-Broschüren „Früherkennung und Vorsorge für Ihr Kind" (Seite 31) und „Das Baby" (Seite 57 ff).

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Sie haben offene Fragen zum Masernschutzgesetz?
Umfassende Antworten finden Sie im Portal zum Masernschutzgesetz. Weitere Fragen richten Sie bitte je nach Thema direkt über masernschutz.de/eltern.

Infekte in Kita, Schule und Co.
  • Themenseite
  • bonn.de Bundesstadt Bonn
  • 23.06.2024

Informationen zu vielen Infektionskrankheiten, Elterninformation und Schutzimpfungen.

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Häufige Infektionserkrankungen in der Kita
  • PDF
  • hamburg.de Gesundheitsamt HH
  • 20.04.2024

Von Novoviren, Masern, Keuchhusten über Krätze, Hand-Fuß-Mund-Krankheit bis hin zu Influenza und Kopfläuse – tabellarische Information zu den gängigen Infekten in der Kita. 1 Seite, 2019.

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Materialien zur Hygiene
  • Themenseite
  • infektionsschutz.de BZgA
  • 09.11.2024

Plakate, Aufkleber, Faltblätter für Kitas zum Infektionsschutz (Hygiene) zum Herunterladen und Bestellen, teils in verschiedenen Sprachen erhältlich.

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Kopfläuse in der Kita – Aushang

  • pdf
  • 233 KB

Information der Eltern über das akute Auftreten eines Kopflausbefalls in einer Einrichtung und darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

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Wurmerkrankung in der Kita – Aushang

  • pdf
  • 350 KB

Information der Eltern über das akute Auftreten einer Wurmerkrankung in einer Einrichtung und darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

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Infektionsschutzgesetz – IfSG
  • Website
  • gesetze-im-internet.de BMJ
  • 03.11.2024

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der aktuellen Fassung. Es bildet die gesetzliche Grundlage u. a. für Impfungen (§ 20) und Vorschriften für Kitas und Schulen.

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Hinweise zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Artikel
  • rki.de RKI
  • 20.01.2024

Hinweise für Ärzte uns Ärztinnen, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter, u. a. mit Erläuterung des § 4 und 34 IfSG und ausgewählter Fachbegriffe.

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RKI-Empfehlungen – Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
  • PDF
  • rki.de RKI
  • 23.03.2024

Übersicht zu 24 Infektionserkrankungen, u. a. Inkubationszeiten, Wiederzulassung nach Erkrankung, ärztliches Attest, Hygienemaßnahmen, Prophylaxe. 42 Seiten, 2023.

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Infekte in Kita, Schule und Co.
  • Themenseite
  • bonn.de Bundesstadt Bonn
  • 23.06.2024

Informationen zu vielen Infektionskrankheiten, Elterninformation und Schutzimpfungen.

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