Kopfläuse in Kita und Tagespflege

Kopflausalarm! Die wichtigsten Informationen und praktische Arbeitsmaterialien helfen Ihnen, Kopfläuse schnell und erfolgreich aus Ihrer Einrichtung zu verbannen.

Kinder liegen Kopf an Kopf im Kreis
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Beim Thema Kopfläuse sorgen leider falsche Vorstellungen und Unwissenheit häufig zu Verunsicherung und Vorwürfen – von Seiten der Kita und auf Seiten der Eltern. Grundsätzlich gilt, dass Kopfläuse zwar lästig, aber ungefährlich sind. Und was viele nicht wissen: Kopfläuse haben nichts mit persönlicher Sauberkeit zu tun, sie fühlen sich auf jedem Kopf wohl – egal, ob schmutzige oder frisch gewaschene, lange oder kurze, glatte oder lockige Haare. Schamgefühle und Vorwürfe sind also fehl am Platz! Weil Kopfläuse sehr leicht von Kopf zu Kopf übertragen werden, verbreiten sie sich gerade in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas sehr schnell.

Kopflausbefall – Kein Grund zur Aufregung, aber zum gezielten Handeln

Wenn in Kita, Spielgruppe oder Grundschule „Kopflausalarm“ herrscht, ist die Aufregung meist groß. Da ist es hilfreich, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu wissen: Kopfläuse sind lästig, aber gemeinsam werden wir sie wieder los.

Um wirkungsvoll zu handeln, muss Folgendes erreicht werden:

  • Personal, Eltern und Kinder wissen über Kopfläuse Bescheid und können Kopflausbefall richtig einordnen.
  • Alle wissen, was zu tun ist.
  • Die Einrichtung handelt nach einem verbindlichen Maßnahmenplan, den alle kennen.
  • Alle machen mit.

Aufgaben und Pflichten für Eltern und Kita bei Kopflausbefall

Das Infektionsschutzgesetz nennt Aufgaben und Pflichten, wer was bei Kopflausbefall in einer Gemeinschaftseinrichtung zu tun hat. So müssen Eltern bei Kopflausbefall ihrer Kinder die Einrichtungsleitung umgehend informieren und mit der Behandlung beginnen. Umgekehrt ist die Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet, bei Kopflausbefall alle Eltern der Gruppe über den Befall zu informieren und sie zur Untersuchung der Kinder aufzufordern. Die Einrichtungsleitung ist außerdem verpflichtet, den Kopflausbefall beim Gesundheitsamt zu melden.

Kopfläuse in der Kita – Aushang

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Information der Eltern über das akute Auftreten eines Kopflausbefalls in einer Einrichtung und darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

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Meldepflicht

Wichtig ist: Laut Infektionsschutzgesetz (§ 34) ist Kopflausbefall eines Kindes in einer Gemeinschaftseinrichtung meldepflichtig – beim zuständigen Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter halten auch Formulare bereit, aus denen genau hervorgeht, welche Angaben erforderlich sind und weitergegeben werden müssen. Sie informieren außerdem darüber, welche Maßnahmen Sie in der Kindertagesstätte ergreifen müssen, um einer weiteren Verbreitung entgegenzuwirken, und wann betroffene Kinder unter welchen Voraussetzungen wieder in die Kita kommen dürfen. Dies kann regional unterschiedlich sein. In Ihrem konkreten Fall sollten Sie sich daher außerdem bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt erkundigen.

Rückkehr in eine Gemeinschaftseinrichtung

Bei richtiger Anwendung der Behandlungsempfehlung besteht schon am Tag nach der ersten Behandlung keine Übertragungsgefahr mehr für andere. Kinder dürfen daher auch wieder die Kita besuchen. Es müssen aber unbedingt auch die weiteren Behandlungsschritte an den folgenden Tagen konsequent ausgeführt werden – sonst könnte es sein, dass durch nachgeschlüpfte Larven eine erneute Übertragungsgefahr besteht. 

In der Regel wird von der Kita ein Nachweis gefordert, dass von dem Kind keine „Gefahr der Ansteckung“ mehr ausgeht. Wie aber der Nachweis hierfür zu erbringen ist, kann örtlich unterschiedlich geregelt sein. So wird mancherorts eine ärztliche Bestätigung (Attest) verlangt, andernorts genügt eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass sie die Erstbehandlung durchgeführt haben und sich zur erforderlichen Zweitbehandlung nach 8 bis 10 Tagen verpflichten. Die Einrichtungsleitung und das zuständige Gesundheitsamt entscheiden dies in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und der konkreten Situation.

Kopfläuse in der Kita – auch ein Thema außerhalb des akuten Befalls

Damit beim Auftreten von Kopfläusen keine Hektik und Verunsicherung entstehen, ist es sinnvoll, das Thema in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Tagespflege, aber auch Krabbel- und Spielgruppen, bereits frühzeitig und unabhängig vom akuten Befall anzusprechen. Ziel sollte sein, Eltern und Fachkräfte ausreichend zu informieren, um bei Kopflaus-Befall richtig und in Ruhe handeln zu können. Verschiedene Formen der Elterninformation bieten sich als vorbeugende Maßnahmen zum Beispiel in Kitas an:

  • Im Rahmen des Aufnahmegesprächs werden in der Regel auch Vorschriften und Regelungen für verschiedene Krankheitsfälle eines Kindes besprochen. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang auch die wichtigsten Informationen zum Thema Kopfläuse und/oder händigen Sie ergänzend schriftliches Infomaterial aus.
  • Eine eigene Veranstaltung, zum Beispiel in Form eines Elternabends, zum Thema Kopfläuse wird vermutlich – außerhalb eines konkreten Befalls – nur auf wenig Interesse stoßen. Aber vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit im Rahmen einer regulären Elternveranstaltung zu Beginn des Kita-Jahres und tragen dort die wichtigsten Informationen vor. Oder bieten Sie eine eigene Info-Veranstaltung zum Thema „Gesund durch die Kita-Zeit“ an, und thematisieren Sie die Vorbeugung verschiedener Krankheiten und entsprechende Präventionsmöglichkeiten und Vorschriften. Ein fertiger Vortrag „Kopfläuse – was tun?“, den Sie neben weiteren Unterlagen bei unseren Arbeitsmaterialien finden, unterstützt Sie mit den wichtigsten Fakten.

Stellen Sie sicher, dass auch alle im Team über die wichtigsten Fakten Bescheid wissen. Die Fachkräfte in den Gruppen haben in der Regel den engeren und alltäglichen Kontakt mit Kindern und deren Eltern.

Arbeitsmaterialien und Linktipps

Die Arbeitsmaterialien sollen Sie darin unterstützen, bei akutem Kopflausbefall rasch und gezielt handeln und Kopfläuse schnell und erfolgreich aus Ihrer Einrichtung verbannen zu können. Außerdem finden Sie hier Unterlagen (z. B. einen Vortrag), um – auch außerhalb eines akuten Befalls – in einer Gemeinschaftseinrichtung über das Thema vorbeugend zu informieren.
Achten Sie darauf, zusätzlich zu den schriftlichen Informationen möglichst persönlich mit den Eltern zu sprechen und sie über die anstehenden Schritte aufzuklären.

Kopfläuse – Was Sie wissen sollten!

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Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Übertragung, Diagnose und wirksamen Behandlung von Kopfläusen.

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Kopflausbefall – Maßnahmenplan

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Das Vorgehen bei Kopflausbefall mit detaillierten Angaben und Hinweisen zu den einzelnen Schritten.

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Kopfläuse Behandlung – Zeitplan

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Tabellarischer Zeitplan zum Ankreuzen für die zeitgerechte und lückenlose Behandlung eines Kopflausbefalls.

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Kopfläuse in der Kita – Aushang

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Information der Eltern über das akute Auftreten eines Kopflausbefalls in einer Einrichtung und darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

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Kopfläuse, was tun? – Vortrag

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Der 24seitige Vortrag informiert über Befall und Bekämpfung von Kopfläusen sowie begleitende Maßnahmen – mit rechtlichen Hinweisen.

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Kopflausbefall (Pediculosis capitis) – RKI-Ratgeber
  • Artikel
  • rki.de RKI
  • 07.10.2023

Informationen zum Kopflausbefall, u. a. über Kopfläuse, Verbreitung, Infektionswege, Behandlung und Meldepflichten.

zur Website
Infektionsschutzgesetz – IfSG
  • Website
  • gesetze-im-internet.de BMJ
  • 03.11.2024

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der aktuellen Fassung. Es bildet die gesetzliche Grundlage u. a. für Impfungen (§ 20) und Vorschriften für Kitas und Schulen.

zur Website
Deutsche Pediculosis Gesellschaft e. V.
  • Website
  • pediculosis-gesellschaft.de DPG
  • 20.10.2024

Umfassende Informationen über Kopfläuse, Ansteckung, Diagnose und Möglichkeiten der Behandlung. Mit Materialien für Fachkräfte in Kita oder Schule.

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