Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kindergesundheit-info.de
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.kindergesundheit-info.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Internetseite wurde im März 2024 durch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geprüft. Die aus der Prüfung resultierenden Verbesserungsvorschläge wurden bis Juli 2024 in die Webseite integriert.
Aktuell sind die in den PDF-Generatoren “Infopaket zusammenstellen” und “Creative Commons” dynamisch erzeugten PDF-Dateien nicht barrierefrei.
Diese Erklärung wurde am 13.08.2024 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kindergesundheit-info.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Referat Q5 – Kinder und Heranwachsende, Schule und Kita, Laienreanimation
Maarweg 149–161
50825 Köln
Tel.: 0221 / 8992-0
Fax: 0221 / 8992-300
E-Mail: kindergesundheit@bzga.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de